Die Europäische Kommission hat am gestrigen Tag bekannt gegeben, dass sie vier Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe eingestellt hat. Dazu gehörte auch das Verfahren, bei dem es um die freihändige Vergabe von Abfallbeseitigungsaufträgen durch die Gemeinden Langerwehe, Inden, Linnich und Würselen (Nordrhein-Westfalen) an den von ihnen geschaffenen Zweckverband „Regio Entsorgung“ ging.
Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Ihm wurden die hoheitlichen Entsorgungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden übertragen. Außerdem wurde das Kommunalunternehmen „Regio Entsorgung“ als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet, auf welches der Zweckverband satzungsgemäß seine Aufgaben weiter übertragen hat.
Diese Struktur für die Erledigung kommunaler Aufgaben wurde von der Kanzlei Buse Heberer Fromm unter Leitung von Dr. Ralf Gruneberg, Partner am Standort Düsseldorf und Leiter der kanzleiweiten Practice Group „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, im Jahr 2005 entwickelt und mit der Gründung des Zweckverbands „Regio Entsorgung“ im letzten Jahr erstmalig umgesetzt. Nach der nunmehr veröffentlichten Entscheidung der Europäischen Kommission und der damit verbundenen Rechtssicherheit, wird dieses Modell auch für andere Kommunen zur attraktiven Variante für die Erledigung kommunaler Aufgaben.
Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist die mit dieser Struktur verbundene, vollständige Übertragung einer öffentlichen Aufgabe von einer öffentlichen Einrichtung auf eine andere, die diese Aufgabe völlig unabhängig und eigenverantwortlich wahrnimmt, nicht mit einer vergüteten Dienstleistung gemäß Artikel 49 EG-Vertrag gleichzusetzen. Bei einer solchen Übertragung handelt es sich vielmehr um eine Maßnahme zur internen Organisation der öffentlichen Verwaltung des Mitgliedstaates. Daher gelten hierfür nicht die EU Rechtsvorschriften und die darin enthaltenen Freiheitsrechte.
Damit hat die Europäische Kommission die Auffassung des OLG Düsseldorf und der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln zur Vergabefreiheit interkommunaler Organisationsakte eindrucksvoll bestätigt. Dr. Ralf Gruneberg sagte zu dieser Entscheidung: “Den Kommunen wird jetzt endlich auch von europäischer Seite ein Stück Rechtssicherheit für kommunale Organisationsentscheidungen zurückgegeben. Letztlich ist dies ein europarechtliches Votum für die kommunale Selbstverwaltung“.
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